28.06.2021 11:46

Neue Corona-Verordnung gilt ab heute in Baden-Württemberg


Auch für Kulturinstitutionen und den Veranstaltungsbereich gibt es weitere Öffnungsschritte. Bei Inzidenzzahlen unter 10 können jetzt Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1500 Besucher*innen ohne 3G-Nachweis stattfinden. In geschlossenen Räumen geht dies mit bis zu 500 Besucher*innen ohne 3G-Nachweis bzw. mit Kapazitätsauslastungen von 30 % (ohne 3G) oder 60 % (mit 3G).     mehr...