GEMA erzielt Erfolg vor Gericht gegen Open-AI

Vor dem Landgericht München hat die GEMA einen ersten Erfolg mit ihrer Klage gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter Open-AI errungen. Open-AI, so der Richterspruch, verletze mit dem Training und Betrieb des KI-Tools ChatGPT geltendes Urheberrecht. Die GEMA hatte die Rechte an Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA-Repertoire eingeklagt; ChatGPT, so die Verwertungsgesellschaft, hätte für die Nutzung dieser Texte eine Lizenz erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht.

Deutscher Kulturrat